Rechtsgebiete

Asyl- und Flüchtlingsrecht

Wem Gefahren, Verfolgung oder Krieg im Herkunftsland drohen, der darf nicht abgeschoben werden und dem steht unter Umständen ein Aufenthaltsstatus zu. Das hier entscheidende Rechtsgebiet ist das Asyl- und Flüchtlingsrecht.

Als Ihr Rechtsanwalt berate ich Sie in diesem Bereich umfassend. Weiterhin vertrete ich Sie in diesem Zusammenhang gerne gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Verwaltungsgerichten im gesamten Asylverfahren, Asylfolgeverfahren oder dem Asylwiderrufsverfahren und verteidige Ihre Rechte.

Besondere Bedeutung hat für mich die intensive Vorbereitung auf die Asylanhörungen vor dem Behördentermin. Da die Asylanhörungen in der Regel den wichtigsten Teil des Asylverfahrens darstellen, ist es mir ein besonderes Anliegen, Sie hierauf optimal hierauf vorzubereiten.

Daneben informiere ich fortlaufend und regelmäßig auch mandatsbegleitend über Alternativen der Aufenthaltssicherung. In diesem Zusammenhang ist es mir wichtig, Sie bereits vom ersten Tag an, darüber aufzuklären, welche Schritte notwendig und wichtig sind, für Bleiberechtsregelungen außerhalb des Asylrechts. Dies kann bei einem späteren negativen Ausgang des Asylverfahrens von entscheidender Bedeutung sein.

Bleiberecht, „Spurwechsel“ und Chancenaufenthalt

An sich trennt das Aufenthaltsrecht die Wege der Migration. Wer einmal ein Asylverfahren erfolglos durchlaufen hat, ist von den regulären Aufenthalten, insbesondere der Erwerbsmigration, ausgeschlossen. Spurwechsel und Bleiberecht bilden dazu eine entscheidende Ausnahme.

Als Ihr Rechtsanwalt berate ich Sie in diesem Bereich umfassend. Weiterhin vertrete ich Sie in diesem Zusammenhang gerne gegenüber den Ausländerbehörden und den Verwaltungsgerichten und verteidige Ihre Rechte.

Da der Wechsel aus dem Asylverfahren in eine Bleiberechtsregelung häufig mit einer Vielzahl von Frage und Hindernissen verbunden ist, ist es regelmäßig sinnvoll, sich anwaltlicher Hilfe zu versichern. Ich stehe Ihnen hierbei mit meinen Erfahrungen in diesem Bereich gerne zur Verfügung.

Familiennachzug

Hier geht es um die Möglichkeit, enge Angehörigen einen Weg nach Deutschland zu bahnen, nicht nur, damit sie da sind, sondern auch, um ihnen eine Chance auf ein sicheres Leben in Deutschland bei ihren Familien zu geben.

Als Ihr Rechtsanwalt berate ich Sie in diesem Bereich umfassend. Weiterhin vertrete ich Sie in diesem Zusammenhang gerne gegenüber den Deutschen Botschaften und Konsulaten im Ausland, den Ausländerbehörden und den Verwaltungsgerichten und verteidige Ihre Rechte.

Die Familiennachzugsverfahren sind häufig durch eine unzulängliche Kommunikation der beteiligten deutschen Behörden gekennzeichnet. Hier hilft es regelmäßig, sich mittels anwaltlicher Hilfe einer professionellen Abwicklung der Kommunikation mit den Behörden zu versichern. Ich helfe gerne dabei, Informationen zeitnah, zielgenau und verständlich nicht nur aufzubereiten, sondern auch zu übermitteln. Damit kann das Verfahren wesentlich beschleunigt werden und der Erfolg gewährleistet werden.

In diesem Bereich stehe ich gerne mit meinem mehrjährigen Erfahrungswisse zur Seite.

Bildungs- und Erwerbsmigration, Selbständigkeit

Auch, wenn es überall bekannt ist, dass Fachkräfte gesucht und gewollt sind, das Aufenthaltsrecht und die behördlichen Verfahren machen es kompliziert und langwierig. Auch hier kann anwaltliche Hilfe gut sein.

Als Ihr Rechtsanwalt berate ich Sie in diesem Bereich umfassend. Weiterhin vertrete ich Sie in diesem Zusammenhang gerne gegenüber den Ausländerbehörden und den Verwaltungsgerichten und verteidige Ihre Rechte.

Mit meinem Erfahrungswissen stehe ich Ihnen als (potenzielle/r) Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber zur Seite, und zwar in Verfahren vor deutschen Behörden im Inland aber auch im Ausland. Die beschleunigten Fachkräfteverfahren werden von mir genauso betreut wie die Erteilung von Aufenthaltstiteln und Arbeitserlaubnissen von Fachkräften von überall aus der Welt.

Niederlassungserlaubnis

Der unbefristete Aufenthaltstitel heißt im deutschen Aufenthaltsgesetz „Niederlassungserlaubnis“. Sie ist das vorläufige Ende einer gelungenen Integration.

Als Ihr Rechtsanwalt berate ich Sie in diesem Bereich umfassend. Weiterhin vertrete ich Sie in diesem Zusammenhang gerne gegenüber den Ausländerbehörden und den Verwaltungsgerichten und verteidige Ihre Rechte.

Neben der klassischen Niederlassungserlaubnis informiere ich auch über europarechtliche (zusätzliche) Alternativen zur Niederlassungserlaubnis (Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU).

Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Auch wenn es beim Migrationsrecht um Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern geht, die Frage nach dem deutschen Pass ist ein zentrales Thema. Die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband markiert den letzten Schritt der Integration und vermittelt viele unumkehrbare Rechtspositionen und die vollständige Teilhabe am Gemeinwesen (z.B. Wahlrecht oder das Recht öffentliche Ämter zu bekleiden).

Als Ihr Rechtsanwalt berate ich Sie in diesem Bereich umfassend. Weiterhin vertrete ich Sie in diesem Zusammenhang gerne gegenüber den Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörden und den Verwaltungsgerichten und verteidige Ihre Rechte.

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