Über mich

Rechtsanwalt Marcel Kasprzyk

Ich bin seit Februar 2019 selbständiger Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Asyl- und Migrationsrecht.

Bereits während meines Studiums an der Ludwig-Maximilians-Universität München und später an der J.W. Goethe-Universität Frankfurt am Main interessierte ich mich für das Asyl- und Migrationsrecht und engagierte ich mich für die Belange und Interessen von Ausländerinnen und Ausländer.

Nach einer kurzen Zeit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit als Richter am Verwaltungsgericht Köln bin ich seit 2019 mit einem eigenen Büro in Wiesbaden und seit 2021 auch mit einem weiteren zusätzlichen Büro in Frankfurt am Main Rechtsanwalt.

Seitdem berate ich Ausländerinnen und Ausländer im gesamten Bereich des Asyl- und Migrationsrechts sowie des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts und vertrete ihre Interessen gegenüber sämtlichen beteiligten deutschen Behörden.

Schwerpunkte

Anwaltliche Tätigkeitsschwerpunkte ist das gesamte Migrations- und Asylrecht, einschließlich des deutschen Staatsangehörigkeitsrechtes.

Im Migrationsrecht werden sämtliche Bereich anwaltlich betreut und MandantInnen vertreten. Unter anderem werden Mandate beim Visumverfahren und Fachkräfteverfahren, aber auch bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen und Niederlassungserlaubnissen bei der Ausländerbehörde in Deutschland anwaltlich betreut.

Im Asylrecht werden ebenfalls sämtliche Bereich vom Asylerstverfahren über das Asylfolgeverfahren bis hin zum Asylwiderrufsverfahren anwaltlich betreut. Länder- und asylspezifische Tätigkeitsschwerpunkte sind hier Äthiopien, Eritrea, Somalia und Sudan. Asylrechtliche Vertretung erfolgt aber auch darüber hinaus mit Bezug zu anderen Ländern. Schließlich werden ebenfalls staatsangehörigkeitsrechtliche Mandat betreut, vor allem mit dem Ziel der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.

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